Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Die Bundesregierung verabschiedete am 24. 7. 2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV).
Zukünftig wird bei Verkauf und Vermietung ein Energieausweis benötigt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises.
Füllen Sie hierzu bitte das Formular zur Datenermittlung aus und senden es uns per Post oder Fax zu.

Für die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises berechnen wir je Gebäude 71,50 € zzgl. MwSt. Der Preis für Objekte die nicht von uns betreut werden bzw. für Nicht-Kunden, liegt pro Gebäude bei 92,15 € zzgl. MwSt. Für jede zusätzlich gewünschte Kopie berechnen wir je Stück 5,80 € zzgl. MwSt.
Die Registrierungsgebühr pro Energieausweis beträgt 6,50 € zzgl. MwSt.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

  • ab Juli 2008 für Wohngebäude vor 1965
  • ab Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
  • ab Juli 2009 für Nichtwohngebäude

Für alle Gebäudetypen ist noch bis zum 30. 9. 2008 die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises möglich.

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Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte vor Ablauf dieses Zeitraumes einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern nachweisen zu können.

Die erstellten Energieausweise sind Verbrauchsausweise für Wohngebäude, auf der Grundlage des Energieverbrauchs. Der Energieausweis bezieht sich auf das ganze Gebäude und hat keine Aussage über einzelne Wohnungen.

 

In folgenden Fällen kann der Verbrauchsausweis durch uns nicht erstellt werden:

  1. Bei Nichtwohngebäuden (ausgenommen sind wohnungsähnliche Nutzungen, z.B. Praxisräume, Rechtsanwaltskanzleien usw).
  2. Sofern bei Gebäuden mit dezentraler Gas-/Ölheizung oder Elektrospeicherheizung die Energieverbrauchsdaten über drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden nicht ermittelbar sind (es stehen aus Datenschutzgründen die Verbrauchsdaten nicht vollständig zur Verfügung oder der Stromverbrauch aller Stromquellen wird über einen Zähler erfasst).
  3. Eine Heizungsanlage versorgt mehrere getrennte Gebäude und es fehlt eine getrennte Erfassung für jedes Gebäude.
  4. Verbrauchsdaten und Flächen liegen nicht vor.
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